Ab dem 2. Juni dürfen auch Sporthallen und sonstige Indoor-Sportstätten für den Trainingsbetrieb, unter den bekannten Auflagen, wieder öffnen.
Damit können die allermeisten Sportarten wieder ein Kleingruppentraining aufnehmen. Alle, außer den Straßen- und Mountainbikesportlern. Denn die von Ihnen genutzten Straßen und Wald-Wege zählen zum öffentlichen Raum und unterliegen damit weiterhin der Auflage (vorerst bis zum 14. Juni), dass sich maximal Personen aus 2 Haushalten dort gemeinsam aufhalten dürfen.
Eine enttäuschende Entwicklung für viele Radsportler in Baden-Württemberg.
Daher haben die Landesverbände Baden und Württemberg nun ein gemeinsames Schreiben an Frau Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann gerichtet, dass auch diese Disziplinen in den Trainingsbetrieb einsteigen können.