Ein kurzer Überblick, was seit der Novelle der StVO für uns weiterhin gültig ist

Ein kurzer Überblick, was seit der Novelle der StVO für uns weiterhin gültig ist
Kleine Gedächtnisstütze vor der Ausfahrt!
Zur Erinnerung und zum Auffrischen vor der ersten gemeinsamen Ausfahrt hier die wichtigsten Handzeichen. Im Laufe der Jahre sind noch einige Zeichen dazugekommen, Einer- oder Zweierreihe, Kreisverkehr usw.
PS: Was ein toller Typ!
Die Landesregierung führt ab dem 10.Juni 2020 weitere Lockerungen der Corona-Regel ein. Für uns entsteht dadurch eine neue Situation. Wir dürfen wieder zusammen radeln. Das wie klären wir gerade.
Hier der Gesetzeswortlaut: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Straßen und Wald-Wege zählen zum öffentlichen Raum und unterliegen damit weiterhin der Auflage (vorerst bis zum 14. Juni), dass sich maximal Personen aus 2 Haushalten dort gemeinsam aufhalten dürfen
SIE HABEN POST 😉
Wir waren am Wochenende fleißig und haben fast alle Trikots verpackt.