Ein kurzer Überblick, was seit der Novelle der StVO für uns weiterhin gültig ist

Ein kurzer Überblick, was seit der Novelle der StVO für uns weiterhin gültig ist
Kleine Gedächtnisstütze vor der Ausfahrt!
Zur Erinnerung und zum Auffrischen vor der ersten gemeinsamen Ausfahrt hier die wichtigsten Handzeichen. Im Laufe der Jahre sind noch einige Zeichen dazugekommen, Einer- oder Zweierreihe, Kreisverkehr usw.
PS: Was ein toller Typ!
Die Landesregierung führt ab dem 10.Juni 2020 weitere Lockerungen der Corona-Regel ein. Für uns entsteht dadurch eine neue Situation. Wir dürfen wieder zusammen radeln. Das wie klären wir gerade.
Hier der Gesetzeswortlaut: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Straßen und Wald-Wege zählen zum öffentlichen Raum und unterliegen damit weiterhin der Auflage (vorerst bis zum 14. Juni), dass sich maximal Personen aus 2 Haushalten dort gemeinsam aufhalten dürfen
SIE HABEN POST 😉
Wir waren am Wochenende fleißig und haben fast alle Trikots verpackt.
– Dass man sich an die aktuell geltenden Ausgangs-Bestimmungen hält, sollte selbstverständlich sein. Nie in einer Gruppe, sondern maximal zu zweit fahren oder gemeinsam mit im selben oder einem zweiten Haushalt lebenden Personen.
Hier geben wir euch einen kleinen Lichtblick Move betreffend, also Infos die uns Hoffnung auf ein Move 2020 machen.
Deutschland
In NRW: Ab dem 30.Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben
Bundesminister Andreas Scheuer:
Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende…..